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Montag, 29. April 2013

Weinbrand, Branntwein und Brandwein

Wieder einmal ist mir eine Verwirrung in der Deutschen Sprache aufgefallen.
Ursache meiner kleinen Forschungen war aber nicht, wie man nun annehmen mag, das alkoholische Getränk, sondern eine leere Flasche Brannt-Wein-Essig und das Notieren auf dem Einkaufszettel.

In der EU ist der Weinbrand ein geschützter Begriff für eine Spirituose mit einem Alkoholgehalt von mindestens 36 % Vol. und der Alkoholanteil muss vollständig aus Wein entstanden sein.

Als Branntwein bezeichnet man allgemein alle durch Brennen und Destilieren erzeugten Spirituosen. Der Alkoholanteil muss hier über 15 % liegen.

Auch den Brandwein gibt es. Allerdings ist das nur der Name eines polnischen Klarinettisten.

3 Kommentare:

  1. ... Und wenn man sich dann auch noch mit dem Branntweinmonopolgesetz, Brennrechten, Branntweinsteuer etc. auseinandersetzt, dann wird's endgültig verwirrend. Vor allem, weil ab Ende des Jahres per EU-Gesetz alles umgemodelt und nach und nach außer Kraft gesetzt wird.
    :-(
    LG Calendula :-)

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    1. Wenn Gesetze außer Kraft gesetzt werden, ist es doch gut, weil der Dschungel sich dann auch etwas lichtet!?

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  2. Mittlerweile ist das Branntweinmonoopolgesetz abgeschafft und die Branntweinsteuer ein Teil der Alkoholsteuer geworden.

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